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Ayinger-Gmoa-Kultur e.V.
c/o Michl Wöllinger
Untere Bahnhofstraße 34
85653 Aying / Großhelfendorf
Telefon: (08095) 875913, Fax: (08095) 8754988

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vertreten durch Michl Wöllinger, Untere Bahnhofstraße 34, 85653 Aying / Großhelfendorf

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Zuletzt aktualisiert am 30. Januar 2016

 

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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 02. Oktober 2010 um 12:25 Uhr

 

AGBs Theaterveranstaltungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, der Ayinger-Gmoa-Kultur e.V., Untere Bahnhofstr. 34, 85653 Aying / Großhelfendorf:

(1) Die Vorverkaufstelle verkauft im Auftrag und im Namen des Veranstalters die Eintrittskarte. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters, die auch im Internet unter www.ayinger-gmoa-kultur.de gelesen und heruntergeladen werden können.
(2) Die Aufführungen sind Indoor-Veranstaltungen. Der Eintrittskarteninhaber akzeptiert entsprechend die Hausordnung der Veranstaltungsstätte.
(3) Muss eine Aufführung seitens der Ayinger-Gmoa-Kultur e.V.  abgesagt werden, so besteht für den Karteninhaber die Möglichkeit des Kartenumtausches (soweit verfügbar, ohne Anspruch auf die ursprüngliche Tischnummer) oder der Erstattung des Kaufpreises.
(4) Ist ein Kartenumtausch nicht möglich erfolgt die Rückabwicklung über die Verkaufsstelle der Ayinger-Gmoa-Kultur e.V. Die Eintrittskarte ist bis spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsdatum und unter Angabe einer Bankverbindung an den Veranstalter (s.u.) zurück zu senden. Das Eintrittsgeld wird dann innerhalb von 10 Werktagen auf das angegebene Konto überwiesen.
(5) Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung.
Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert sie ihre Gültigkeit.
(6) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
(7) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie von Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungort.
Ton-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt.
Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Beim Einlass kann eine Sicherheitskontrolle erfolgen.
(8) Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
(9) Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.
<(10) Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist untersagt.
(11) Die Hausordnung der Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereichs und das Beseitigen von Absperrungen sind untersagt.
(12) Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
(13) Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt auf eigene Gefahr.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 02. Oktober 2010 um 12:26 Uhr
 


Erfolgreiche Premiere
Die ausverkaufte Premiere und Uraufführung am 13. Januar war nicht nur ein voller Erfolg beim Publikum, auch die Presse ist begeistert.

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"... Unterdrückung, Verrat, Gemetzel und das zur Weihnachtszeit – es war schwere Kost, was Everding, Intendant Michl Wöllinger und die Ayinger Gmoa auf die Bühne brachten. Aber Dank origineller Inszenierung war es auch kurzweilig und durchaus bewegend. Das Ergebnis: viel Applaus  und Brave-Rufe für das Ensemble."

 
Unter freiem Himmel?
Keine Freilichtspiele im Januar!

Das ist neu: Theater "in-house". Keine Regenbekleidung in Reserve halten müssen. Weil das Thema einen Spieltermin im Winter – nahe an Weihnachten – geradezu fordert geben wir unsere bisherige Tradition auf und spielen im geschlossenen Raum.
Der Ort: Festsaal des Gasthofs zur Post "Fellner" in Großhelfendorf, Dorfstraße 14a.